Mitgliederversammlung / Satzungsänderung

Anpassung der Vereinssatzung

Die Anpassung betrifft im Wesentlichen die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und daher insbesondere die § 22 + 25. Die Anpassungen sind in der Neuen Version rot gekennzeichnet. Alle anderen §§ behalten unverändert Gültigkeit.


 

Aktuelle Version:

§ 22

Datenschutz/Internet

(1)       Mit dem Beitritt eines Mitgliedes nimmt der Verein im Rahmen der Vereinsanmeldung unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes Daten wie Name, Adresse, Geburtsjahr, Geschlecht, E-Mail-Adresse und Bankverbindung auf. Diese Informationen werden in dem vereinseigenen EDV-System gespeichert. Jedem Vereinsmitglied wird dabei eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt. Sonstige Informationen zu den Mitgliedern werden von dem Verein grundsätzlich nur verarbeitet oder genutzt, wenn sie zur Förderung des Vereinszweckes nützlich sind und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung oder Nutzung entgegensteht.

(2)       Als Mitglied des Landessportbundes Bremen sowie der  für die Abteilungen zuständigen Landesfachverbände ist der Verein verpflichtet, die Namen seiner Mitglieder an den Verband zu melden. Übermittelt werden außerdem sonstige Daten wie Alter und Vereinsmitgliedsnummer, bei Mitgliedern mit besonderen Aufgaben die vollständige Adresse mit Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie der Bezeichnung ihrer Funktion im Verein. Im Rahmen von Turnieren oder Punktspielen ist der Verein verpflichtet Ergebnisse an die Ergebnissammelstelle des jeweiligen Verbandes zu melden.

(3)       Der Vorstand sowie die Abteilungen machen besondere Ereignisse des Vereinslebens, insbesondere die Durchführung und die Ergebnisse von Turnieren und Punktspielen sowie sonstige Veranstaltungen am schwarzen Brett und/oder in der Vereinszeitschrift des Vereins bekannt. Dabei können Bilder und personenbezogene Mitgliederdaten veröffentlicht werden. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand Einwände gegen eine solche Veröffentlichung vorbringen. In diesem Fall unterbleibt in Bezug auf dieses Mitglied eine weitere Veröffentlichung am schwarzen Brett und/oder in der Vereinszeitschrift mit Ausnahme von Ergebnissen aus Turnieren und Punktspielen. 

(4)       Der Vorstand sowie die Abteilungen informieren die Tagespresse über Turnier- und Punktspielergebnisse und besondere Ereignisse. Entsprechende Berichte, die sowohl Bilder als auch sonstige personenbezogene Mitgliederdaten enthalten können, werden überdies auf der Internetseite des Vereins veröffentlicht. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand Einwände gegen eine solche Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten erheben. Im Falle eines Einwandes unterbleiben weitere Veröffentlichungen zur seiner Person. Personenbezogene Daten des widerrufenden Mitglieds werden von den Homepages des Vereins entfernt.

(5)       Eine Weitergabe der personenbezogener Mitgliedsdaten ist über (2) – (4) hinaus nur mit schriftlicher Zustimmung des jeweiligen Mitgliedes möglich

(6)       Beim Austritt wird das Mitgliedes aus dem Mitgliederverzeichnis gelöscht. Personenbezogene Daten, die die Kassenverwaltung betreffen, werden gemäß der steuerrechtlichen Bestimmungen (insbesondere §§ 145-147 AO) bis zu 10 Jahren ab Austrittsdatum aufbewahrt. 

§ 25

Gültigkeit der Satzung

(1)       Die Satzung wurde durch die Mitgliederversammlung am 19.April 2016 beschlossen.

(2)       Die Satzung tritt mit Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.

(3)       Alle bisherigen Satzungen des Vereins treten mit der Eintragung dieser Satzung außer Kraft.

 

Bremen, den 19.April 2016

 


 

Neue Version:

§ 22

Datenschutz/EU-Datenschutzgrundverordnung/Internet

 

(1)       Mit dem Beitritt eines Mitgliedes nimmt der Verein im Rahmen der Vereinsanmeldung unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Daten wie Name, Adresse, Geburtsjahr, Geschlecht, E-Mail-Adresse und Bankverbindung auf. Diese Informationen werden in dem vereinseigenen EDV-System gespeichert. Jedem Vereinsmitglied wird dabei eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt. Sonstige Informationen zu den Mitgliedern werden von dem Verein grundsätzlich nur verarbeitet oder genutzt, wenn sie zur Förderung des Vereinszweckes nützlich sind und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung oder Nutzung entgegensteht. Eine Weitergabe von Mitgliederdaten für kommerzielle Zwecke erfolgt nicht.

(2)       Als Mitglied des Landessportbundes Bremen sowie der  für die Abteilungen zuständigen Landesfachverbände ist der Verein verpflichtet, die Namen seiner Mitglieder an den Verband zu melden. Übermittelt werden außerdem sonstige Daten wie Alter und Vereinsmitgliedsnummer, bei Mitgliedern mit besonderen Aufgaben die vollständige Adresse mit Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie der Bezeichnung ihrer Funktion im Verein. Im Rahmen von Turnieren oder Punktspielen ist der Verein verpflichtet Ergebnisse an die Ergebnissammelstelle des jeweiligen Verbandes zu melden.

(3)       Daneben erfolgt im Rahmen des Einzuges der Mitgliedsbeiträge eine Weitergabe von spezifischen Daten (SEPA-Lastschriftmandate) an die Sparkasse Bremen sowie die Volksbank Bremen-Nord. Gleiches gilt für die Weitergabe spezifischen Daten an unseren Versicherer.

(4)      Der Verein ist berechtigt, zur Erfüllung bestimmter Aufgaben (unter anderem Erstellung von Mitgliederausweisen und Spielerpässen) Dienstleister und Dritte zu beauftragen und diese die benötigten Mitgliederdaten zu übermitteln. Eine Übermittlung erfolgt nur, wenn Dienstleister und Dritte sich zur Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetzte und der EU-Datenschutzverordnung verpflichten.

(5)       Der Vorstand sowie die Abteilungen machen besondere Ereignisse des Vereinslebens, insbesondere die Durchführung und die Ergebnisse von Turnieren und Punktspielen sowie sonstige Veranstaltungen am schwarzen Brett und/oder in der Vereinszeitschrift des Vereins bekannt. Dabei können Bilder und personenbezogene Mitgliederdaten veröffentlicht werden. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand Einwände gegen eine solche Veröffentlichung vorbringen. Die Einwände bedürfen der Schriftform. In diesem Fall unterbleibt in Bezug auf dieses Mitglied eine weitere Veröffentlichung am schwarzen Brett und/oder in der Vereinszeitschrift mit Ausnahme von Ergebnissen aus Ligaspielen und Vereinsturnierergebnissen.

(6)       Der Vorstand sowie die Abteilungen informieren die Tagespresse über Turnier- und Punktspielergebnisse und besondere Ereignisse. Entsprechende Berichte, die sowohl Bilder als auch sonstige personenbezogene Mitgliederdaten enthalten können, werden überdies auf der Internetseite des Vereins veröffentlicht. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand Einwände gegen eine solche Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten erheben. Die Einwände bedürfen der Schriftform. Im Falle eines Einwandes unterbleiben weitere Veröffentlichungen zur seiner Person. Personenbezogene Daten des widerrufenden Mitglieds werden von den Homepages des Vereins entfernt. 

(7)       Eine Weitergabe der personenbezogener Mitgliedsdaten ist über (2) – (6) hinaus nur mit schriftlicher Zustimmung des jeweiligen Mitgliedes möglich

(8)       Die Mitglieder haben jederzeit das Recht  Auskunft über die sie betreffenden personenbezogen Daten zu erhalten.

(9)       Beim Austritt wird das Mitgliedes aus dem Mitgliederverzeichnis gelöscht. Personenbezogene Daten, die die Kassenverwaltung betreffen, werden gemäß der steuerrechtlichen Bestimmungen (insbesondere §§ 145-147 AO) bis zu 10 Jahren ab Austrittsdatum aufbewahrt.

§ 25

Gültigkeit der Satzung

 

(1)       Die Satzung wurde durch die Mitgliederversammlung  [Datum der Mitgliederversammlung] beschlossen.

(2)       Die Satzung tritt mit Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.

(3)       Alle bisherigen Satzungen des Vereins treten mit der Eintragung dieser Satzung außer Kraft.

 

Bremen, den [Datum der Mitgliederversammlung]


 

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